Aussteller-Information

Messebedingungen

divider graphic
1. VERANSTALTUNGSDAUER
Die jeweiligen Veranstaltungsdaten sowie Öffnungszeiten sind auf der Anmeldung bzw. der Website der jeweiligen Messe ersichtlich. Der Veranstalter behält sich Änderungen der Öffnungszeiten, Programm- oder organisatorische Anpassungen vor. Aus solchen Änderungen können keine wie immer gearteten Ansprüche gegenüber dem Veranstalter abgeleitet werden.

2. ANMELDUNG
Die Ausstellung steht allen Firmen, Verbänden und Organisationen offen, die thematisch passende Produkte oder Dienstleistungen anbieten. Die Anmeldung ist für den Antragsteller verbindlich. Mit Unterzeichnung der Anmeldung erkennt der Aussteller diese Messebedingungen an. Die technischen Formulare (z. B. Strom, Standbau, Werbemittel etc.) sind fristgerecht zu übermitteln, andernfalls kann eine ordnungsgemäße Durchführung nicht garantiert werden.

3. DATENVERARBEITUNG / DATENSCHUTZ
Mit der Anmeldung erklärt sich der Aussteller einverstanden, dass seine Daten elektronisch verarbeitet und im Rahmen der Messewelten für organisatorische Zwecke sowie zur Information über die Messe(n) verwendet werden dürfen. Es gilt die jeweils auf der Website veröffentlichte Datenschutzerklärung.

4. BETEILIGUNG
Einzel- und Gruppenaussteller sind zugelassen. Gruppenaussteller haben einen zeichnungsberechtigten Verantwortlichen zu benennen, der gegenüber dem Veranstalter haftet. Die Entscheidung über die Zulassung trifft der Veranstalter. Die Zuteilung der Standflächen sowie sicherheitsrelevante oder organisatorische Maßnahmen erfolgen durch die Ausstellungsleitung.

5. PLATZZUTEILUNG
Die Standzuteilung erfolgt durch die Ausstellungsleitung. Platzwünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt, begründen jedoch keinen Rechtsanspruch. Der Veranstalter behält sich vor, Standflächen aus organisatorischen oder sicherheitstechnischen Gründen zu verändern.

6. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Mit der Teilnahmebestätigung wird die Rechnung übermittelt. Die Zahlungsmodalitäten ergeben sich aus dem Anmeldeformular. Bei Zahlungsverzug behält sich der Veranstalter das Recht vor, den Stand anderweitig zu vergeben bzw. den Zutritt/den Aufbau zu verwehren.

7. RÜCKTRITT / STORNIERUNG
Nach verbindlicher Anmeldung ist ein Rücktritt grundsätzlich ausgeschlossen. Wird in Ausnahmefällen einem Rücktritt zugestimmt, werden 50 % des vereinbarten Standmietbetrages als Stornogebühr verrechnet. Ab 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn ist eine Stornierung ausgeschlossen.

8. VERSCHIEBUNG / ABSAGE / HÖHERE GEWALT / BEHÖRDLICHE MASSNAHMEN
Sollte die Veranstaltung aus Gründen höherer Gewalt, behördlicher Anordnung oder sonstigen unvorhersehbaren Umständen (z. B. Sicherheitslage, Epidemien/Pandemien, Auflagen, Ausfall der Location) verschoben, eingeschränkt oder abgesagt werden müssen, bestehen keine Schadenersatzansprüche gegenüber dem Veranstalter. Sofern möglich, bleibt die Anmeldung für einen Ersatztermin aufrecht. Ist ein Ersatztermin nicht zumutbar, ist ein Rücktritt möglich; bereits geleistete Standmieten werden – soweit rechtlich und wirtschaftlich möglich – aliquot rückerstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

9. AUF- UND ABBAU
Auf- und Abbauzeiten werden gesondert bekanntgegeben und sind strikt einzuhalten. Während der Öffnungszeiten sind Auf- und Abbauarbeiten untersagt. Nach Ablauf der Abbaufrist können zurückgelassene Gegenstände auf Kosten und Gefahr des Ausstellers entfernt werden. Ein vorzeitiger Abbau ist nicht gestattet.

10. TRANSPORTE UND ANLIEFERUNG
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für angelieferte Waren oder Materialien. Das Lagern von Verpackungsmaterial, Kisten und sonstigen Gegenständen in Fluchtwegen/Notausgängen ist untersagt.

11. ENTSORGUNG
Die Entsorgung von Kleinmüll ist im Mietpreis inkludiert. Sperrmüll, Teppiche oder größere Gegenstände sind vom Aussteller selbst zu entsorgen. Zurückgelassene Materialien werden kostenpflichtig entfernt.

12. WERBUNG / AKTIONEN
Werbemaßnahmen, Aktionen, Verkostungen, Vorführungen oder Beschallung außerhalb der zugewiesenen Standfläche bedürfen der schriftlichen Zustimmung. Belästigende, aggressive, sicherheitsgefährdende oder gegen behördliche Auflagen verstoßende Werbung ist untersagt. Die Verteilung von Werbemitteln ist – sofern nicht anders vereinbart – nur am eigenen Stand erlaubt.

13. FOTO- UND VIDEOAUFNAHMEN
Während der Veranstaltung werden Foto- und Videoaufnahmen (inkl. möglicher Abbildung von Ständen, Produkten, Personal und Besuchern) erstellt und zu Dokumentations- und Marketingzwecken (z. B. Website, Social Media, Presseunterlagen, Newsletter, Nachberichte) verwendet. Der Aussteller erklärt sich damit einverstanden. Wenn sensible Inhalte/Personen nicht abgebildet werden sollen, ist dies der Ausstellungsleitung vorab schriftlich mitzuteilen.

14. HAFTUNG UND VERSICHERUNG
Der Veranstalter haftet nicht für Schäden oder Verluste (z. B. Diebstahl, Feuer, Wasserschäden, Vandalismus). Der Aussteller haftet für alle durch ihn, seine Mitarbeiter oder beauftragte Dritte verursachten Schäden. Eine eigene Haftpflicht- und Standversicherung wird ausdrücklich empfohlen.

15. REINIGUNG UND ZUTRITT
Die Reinigung der allgemeinen Flächen ist im Mietpreis enthalten. Die Reinigung des Standes obliegt dem Aussteller. Die Veranstaltungsräumlichkeiten sind außerhalb der Öffnungszeiten versperrt. Eine gesonderte oder permanente Bewachung der einzelnen Stände oder Ausstellungsgüter ist nicht vorgesehen. Aus der Versperrung der Hallen kann keine Haftung des Veranstalters abgeleitet werden.

16. STANDBAU / TECHNISCHE RICHTLINIEN / HAUSORDNUNG
Standpläne und bauliche Maßnahmen sind auf Verlangen vorzulegen und müssen den gesetzlichen, behördlichen und feuerpolizeilichen Vorschriften entsprechen. Zusätzlich gelten die technischen Richtlinien sowie die Hausordnung des jeweiligen Veranstaltungsortes in der jeweils gültigen Fassung. Der Aussteller verpflichtet sich zur Einhaltung aller Sicherheitsauflagen, insbesondere hinsichtlich Fluchtwegen, Brandschutz und elektrischer Sicherheit.

17. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Es gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand ist Wien.

Kontakt / Veranstalter
bco – j. breit congress organisation GmbH
Hasnerstraße 6, A-1160 Wien
Tel.: +43 699 11978295
E-Mail: office@bco.co.at
graphical divider
arrow-up icon